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Käse und Wurst in der eigenen Box, Mahlzeiten zum Mitnehmen mit eigenem Geschirr: Was ist an Hygiene zu beachten?

Um Servicekräften in Supermärkten und Restaurants, die aktuell nur Mahlzeiten zum Mitnehmen anbieten dürfen, Hinweise für den hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen zu geben, hat der Lebensmittelverband Deutschland ein Merkblatt

Käse und Wurst in der eigenen Box, Mahlzeiten zum Mitnehmen mit eigenem Geschirr: Was ist an Hygiene zu beachten?
Quelle: pixabay.com / hansoldosirak

veröffentlicht, begleitet von einem Lehrvideo. Frischeboxen für Käse und Wurst, Beutel für Obst und Brot oder Getränkeflaschen – es gibt viele Möglichkeiten für Verbraucher:innen eigene Mehrwegbehältnisse beim Einkauf im Einzelhandel, in Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen zu nutzen und so Verpackungsmaterial einzusparen.

Die Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmen verbieten derzeit den Verzehr von Lebensmitteln in gastronomischen Betrieben. Erlaubt – und für viele Gastronomen ein Rettungsanker – ist in den meisten Bundesländern die Außer-Haus-Abgabe. Viele Gäste bringen hierfür auch die eigenen Behältnisse zur Vermeidung von Einweggeschirr mit. Mehr denn je sind deshalb hygienegesicherte Abläufe in den Betrieben und im Umgang mit Kundenbehältnissen wichtig. Gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden* hat der Lebensmittelverband Deutschland dafür ein Merkblatt erarbeitet und jetzt veröffentlicht. Durch diese Aufklärungsmaßnahmen sollen die Kompetenz und die Bereitschaft der Unternehmen unterstützt werden, diesen Service für ihre Kund:innen flächendeckend anzubieten.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erläutert: „Verpackungen haben eine wichtige Schutzfunktion für Lebensmittel, aber Viele fragen, ob es Alternativen zu Einwegverpackungen gibt und leisten dazu gerne ihren Beitrag. Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sind auch für die Lebensmittelbranche zentrale Anliegen und deshalb können Kundinnen und Kunden ihr eigenes Geschirr und ihre eigenen Behälter mitbringen, in denen sie ihre Lebensmittel nach Hause transportieren können. Dabei gilt generell – und insbesondere in den Zeiten der Maßnahmen gegen die Covid-19-Epidemie -, dass die Verhalten und Abläufe hygienisch einwandfrei sind damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist und die Lebensmittelunternehmer ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Deshalb haben wir eine Leitlinie zum hygienischen Umgang mit kundeneigenen Behältern in Form eines Merkblatts erstellt. Dieses ist bundesweit von den Überwachungsbehörden anerkannt. Darin erklären wir den Kolleginnen und Kollegen die wichtigsten Anforderungen und geben konkrete Handlungsempfehlungen.“

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Das Merkblatt „Mehrwegbehältnisse – Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Behältnissen zur Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung oder Selbstbedienung“ gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie und ist von allen Bundesländern geprüft. Es beinhaltet die relevanten rechtlichen Aspekte, die notwendigen betrieblichen Voraussetzungen und gibt den Lebensmittelunternehmern Empfehlungen, wie sie die sachgerechte, hygienische Handhabung der kundeneigenen Behältnisse, insbesondere beim Befüllvorgang, leisten können. Das Merkblatt steht zum Download unter https://www.lebensmittelverband.de/hygiene-mehrweg bereit. Das darauf basierende Schulungsvideo für Servicekräfte ist auf dem YouTube-Kanal des Lebensmittelverbands unter https://youtu.be/kGx4fY-OWF4 verfügbar.

*Die Leitlinie entstand unter Mitwirkung folgender Verbände: Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, Deutscher Konditorenbund und Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

(ots)

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