Dadurch verlängert sich die Zeitspanne, in der die jungen Triebe die Gefahr von frostigen Nächten überstehen müssen, die im April keine Seltenheit sind. Gebannt ist die Spätfrostgefahr in der Regel erst nach den „Eisheiligen“ am 15. Mai. Temperaturen von knapp unter null Grad Celsius reichen aus, um das junge Rebengrün nachhaltig zu schädigen. Zuletzt war dies am 20. April 2017 der Fall, als nach einem ähnlich frühen Austrieb in allen Anbaugebieten sehr starke Frostschäden zu bundesweiten Ernteeinbußen von 17 Prozent gegenüber dem zehnjährigen Mittel geführt hatten.
Im sächsischen Weingut Schloss Wackerbarth wurden bereits in der Nacht zum 14. April in gefährdeten Weinbergen Frostschutzkerzen und kontrollierte Feuer entfacht, nachdem die Meteorologen ein Absenken der Temperatur auf minus zwei Grad vorhergesagt hatten. Dadurch konnte die Luft auf über null Grad erwärmt werden.
Um die Reben vor Frost zu schützen kommen neben den Frostkerzen stellenweise auch kleinere fest installierte Windräder in den Weinbergen zum Einsatz, die die kalten Luftmassen am Boden mit den darüberliegenden wärmeren Luftschichten vermischen. Zum Teil wird dies auch mit Hubschraubern, die flach über die Weinberge hinwegfliegen, versucht. Als indirekte Frostschutzmaßnahme halten die Winzer die Begrünungen in den Weinbergen kurz, um die Wärmeabstrahlung des Bodens nicht durch hoch gewachsene Pflanzen zu behindern.
(DWI)