Burgenlands Tourismusbetriebe zogen Bilanz
Eisenstadt (OTS) – Die Tourismuswirtschaft sieht die 1.700 Euro netto Mindestlohn für Landesbedienstete als Bedrohung für die heute so
entscheidende Konkurrenzfähigkeit der burgenländischen Unternehmen. Diese Vorgabe setzt den Tourismus unter Druck. Auch in dieser Branche gibt es landesnahe Betriebe, wie beispielsweise die Thermen. Diese Themen standen im Mittelpunkt der Spartenkonferenz.
Der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Burgenland, Helmut Tury, sieht die Einführung des Mindestlohns von 1.700 Euro netto kritisch: „Der Wettbewerb nimmt stetig zu. Die Unternehmen müssen heutzutage ihren Mitbewerbern gegenüber, nicht nur hinsichtlich Gästen, konkurrenzfähig bleiben. Der Mitarbeiter ist einer der entscheidendsten Faktoren, ob ein Betrieb am Markt bestehen bleiben kann.“ Tury weiter, im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Spartenkonferenz: „Eine Ausweitung der seitens der Politik eingeführten Mindestbezahlung auf die Privatwirtschaft sei, unter den aktuellen Gegebenheiten schlichtweg unmöglich.“ Netto 1.700 Euro für den Arbeitnehmer bedeuten in etwa 3.750 Euro für den Arbeitgeber. Auch dieser Betrag muss kommuniziert werden. Der Spartenobmann fordert anstatt dessen Änderungen im Steuersystem, sodass am Ende den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto bleibt.
Rückblick auf ereignisreiche Jahre
Die nun bald abgelaufene Funktionsperiode hatte für Burgenlands Tourismusbetriebe einige herausfordernde Aufgaben parat. In der Spartenkonferenz stand ein Rückblick auf der Tagesordnung. Spartenobmann Tury betont: „Die Registrierkassenpflicht, die Allergeneverordnung sowie die neue Raucherregelung haben in den letzten Jahren markante Spuren hinterlassen. Einige unserer Kollegen sahen sich gezwungen, `die Wirtshaustür` für immer zu schließen.“
Erfreulicher hingegen waren die Reparatur der Mehrwertsteuer mit einer Senkung von 13 auf zehn Prozent oder die kostenlose, digitale Gewerbeanmeldung. Das Credo „Beraten statt strafen“, eine anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlageverfahren sowie die Ausweitung der Nebenrechte, um ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben – beispielsweise bietet ein Hotel Massageleistungen an – erbringen zu dürfen, stärkten die Tourismuswirtschaft nachhaltig.
(www.tourismuspresse.at)